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Altersvorsorge beginnt mit der Renteninformation

Alle rentenversicherten Arbeitnehmer bekommen künftig Post von ihrem Rentenversicherer. Der Brief informiert sie einmal im Jahr über den aktuellen Stand ihres Rentenkontos und die voraussichtliche Summe, die im Alter von der Rentenkasse ausgezahlt wird.

Wer noch nichts für seine zusätzliche private Altersvorsorge getan und noch keine Renteninformation erhalten hat, sollte sie anfordern, um zu erfahren, was ihm zusteht. Dann kann überlegt werden, ob das reicht oder ob ein bestimmter Monatsbetrag auf die hohe Kante gelegt werden muss.

Mit der Renteninformation wollen die gesetzlichen Rentenversicherer dazu beitragen, die aufgeregte Diskussion um die Altersvorsorge zu versachlichen: Einerseits dürften in vielen Fällen Befürchtungen entkräftet werden, dass die gesetzliche Rente im Alter unweigerlich in die Armut führt. Andererseits wird vielen Arbeitnehmern klar werden, dass sie ohne eine private Zusatzabsicherung den gewohnten Lebensstandard nicht halten können.

Auf Euro und Cent

Die wichtigste Aussage der Renteninformation lässt sich leicht verstehen: In Euro und Cent werden der bislang erzielte Rentenanspruch und die voraussichtliche Altersrente bei einer Fortsetzung der Beitragszahlungen in unveränderter Höhe genannt. Auch über die fiktive Rente, die über die so genannten Anpassungssätze die Inflationsrate berücksichtigt, informiert der Brief.

Die Renteninformation enthält drei Hochrechnungen der zu erwartenden Rente bei Erreichen des Alters 65: 1) ohne Berücksichtigung einer Rentenanpassung, 2) mit einer fiktiven Rentenanpassung von 1,5 Prozent, 3) mit einer fiktiven Rentenanpassung von 3,5 Prozent. Dieser Korridor einer pessimistischeren und einer optimistischeren Variante zur Entwicklung der Rentenanpassung basiert auf der Annahme eines langfristigen Lohnanstiegs von zwei bis vier Prozent. Auf der Basis einer Lohnsteigerung von vier Prozent würde sich unter Berücksichtigung der gültigen Anpassungsformel eine Anpassungsrate von rund 3,5 Prozent ergeben.

Die auf der Basis einer Rentenanpassung von 1,5 Prozent und 3,5 Prozent vorgenommene Hochrechnungen können den Versicherten natürlich nur eine grobe Orientierung liefern. Um wie viel die Rente sich erhöhen wird, hängt von der tatsächlichen Lohnentwicklung ab. In der Lohnentwicklung schlägt sich auch die Preissteigerung nieder. Das bedeutet: Der fiktive Rentenzahlbetrag, der mit 1,5 Prozent Rentensteigerung berechnet wurde, entspricht bei einer fortdauernden Inflationsrate, die der gegenwärtigen entspricht, voraussichtlich der Kaufkraft des fiktiven Rentenzahlbetrags ohne Berücksichtigung einer Rentenanpassung.

Desweiteren nennt die Renteninformation auch die Rente, die zum jetzigen Zeitpunkt auf Grundlage der bislang eingezahlten Beiträge bei voller Erwerbsunfähigkeit gezahlt würde.

Ein Entgeltpunkt für einen Jahresdurchschnittsbeitrag

Jeder sollte sich die Details der Renteninformation genau ansehen. Grundlage der Rentenberechnung sind die so genannten Entgeltpunkte. Diese Punkte gibt es in erster Linie für eingezahlte Beiträge, aber auch für Kindererziehungszeiten und Ausbildungs- beziehungsweise Studienjahre sowie für zahlreiche Sonderfälle.

Ein Entgeltpunkt entspricht einem Rentenbeitrag auf der Grundlage des durchschnittlichen Jahreseinkommens aller Versicherten. Um einen Punkt zu sammeln, müssen in Westdeutschland derzeit Beiträge auf ein Jahreseinkommen von 29.230 Euro geleistet werden, in Ostdeutschland auf 24.462 Euro Jahreseinkommen. Wer weniger verdient, bekommt weniger Entgeltpunkte gut geschrieben, höhere Einkommen bringen entsprechend mehr Entgeltpunkte.

An Hand der Renteninformation kann zwar nicht überprüft werden, ob die Versicherung die Entgeltpunkte richtig berechnet hat. Jedoch kann jeder Versicherte schnell ersehen, ob alle Rentenzeiten berücksichtigt wurden. Für die Kindererziehung etwa wird seit 1. Juli 2000 pro Jahr ein Entgeltpunkt angerechnet. Für beitragsfreie Zeiten wegen Schul- beziehungsweise Berufsausbildung erkennt die Versicherung ebenfalls Punkte an.

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser

Auf jeden Fall sollten sich Versicherte, die noch nach dem 17. Lebensjahr in der Schule waren oder ein Studium absolviert haben, an die Rentenversicherung wenden, wenn die Renteninformation für diesen Lebensabschnitt keine Entgeltpunkte ausweist. Denn die Nachweispflicht für beitragsfreie Zeiten liegt beim Versicherten.

Die Renteninformation weist auch die Höhe der bislang verbuchten Rentenbeiträge vom Einkommen aus. Dieser Betrag lässt sich einfach an Hand der vom Arbeitgeber übermittelten Meldebescheinigungen überprüfen.