ERZBISCHÖFLICHES ORDINARIAT FREIBURG

Hinweis auf die Verschiebung des Zahltages für die monatlichen Bezüge der Bistumsangestellten ab Januar 2004

 

Mit dem 78. Änderungstarifvertrag zum BAT wurde im Bereich des weltlichen öffentlichen Dienstes der Zahltag für die monatlichen Bezüge vom 15. auf den letzten Tag eines jeden Kalendermonates verschoben. Für die Mitarbeiter des Erzbistums Frei-burg erfolgte bislang "übertariflich" die Auszahlung der Bezüge bereits zu Beginn ei-nes jeden Kalendermonates.

Die Verschiebung des Auszahlungstermins im weltlichen öffentlichen Dienst wird daher zum Anlass genommen, auch die Auszahlung der Bezüge für die Bistumsangestellten um einen "halben Monat" zu verschieben, weshalb erstmals ab Januar 2004 der Zahltag einheitlich auf den

 

15. eines jeden Kalendermonates

 

festgelegt wird. Der Widerruf dieser (auch weiterhin "übertariflichen") Regelung bleibt vorbehalten.

Auf die Neufestsetzung des monatlichen Zahltages wollen wir Sie bereits heute hinweisen, um Ihnen frühzeitig die Möglichkeit einzuräumen, Ihre persönlichen Dispositionen (Änderung der Daueraufträge, Lastschriftverfahren etc.) entsprechend treffen zu können.