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INFO
2/03 K-1-KündigungTarifverträge |
Juli 2003 |
KODANEWS |
Kündigung der
Tarifverträge Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
Was nun ?
Wie allgemein bekannt, haben die öffentlichen Arbeitgeber angekündigt die Tarifverträge über die Sonderzuwendung und das Urlaubsgeld bereits für dieses Jahr zu kündigen.
Das bedeutet im öffentlichen Dienst, dass neu Eingestellte möglicherweise kein Weihnachtsgeld mehr bekommen.
Für unseren Bereich in der
Erzdiözese Freiburg gilt:
1. Wichtigste Aussage : Für uns
gibt es keine Änderung
2. Unsere KODA beschließt jeweils die Übernahme der
Tarifverträge, und diese gelten so lange, bis ein neuer TV
beschlossen bzw. ein TV außer Kraft gesetzt wird
3. So weit bekannt, hat noch der Diözesanadministrator die TV,
die ab 1.1.2003 neu geregelt wurden unterzeichnet, und es kann in
Kürze mit deren Veröffentlichung gerechnet werden. Dort ist
keinerlei Einschränkung der TV Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
vorgesehen
4. Das bedeutet, dass auch bei jetzt erfolgenden Neueinstellungen -im
Gegensatz zu Fallkonstellationen im öffentlichen Dienst- das
Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt wird.
5. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen
Arbeitsvertrag haben, der auf den BAT in der jeweils geltenden
Fassung verweist, gehen wir von der Nachwirkung der bisherigen
Regelung aus, d.h. sie gilt so lange weiter, bis im ÖD etwas
Neues geregelt wird.
Im übrigen zeigt sich an dieser Stelle ein klarer Vorteil unseres Systems für die Mitarbeiterseite. Während Verbesserungen (z.B. Tariferhöhungen) mangels Tarifautomatik nur mit den Stimmen der Dienstgeber erreicht werden können, benötigt andererseits für Verschlechterungen die Dienstgeberseite unsere Stimmen.
Und mit diesem Geben und Nehmen haben wir in den vergangenen Jahren in unserer Erzdiözese beiderseits positive Erfahrungen gemacht.
Georg Grädler