INFO 2/03
Georg Grädler

K-1-KündigungTarifverträge

Juli 2003

KODANEWS
Auswirkung der Kün-digung von Tarifverträgen

Kündigung der Tarifverträge Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

Was nun ?

 

Wie allgemein bekannt, haben die öffentlichen Arbeitgeber angekündigt die Tarifverträge über die Sonderzuwendung und das Urlaubsgeld bereits für dieses Jahr zu kündigen.

Das bedeutet im öffentlichen Dienst, dass neu Eingestellte möglicherweise kein Weihnachtsgeld mehr bekommen.

Für unseren Bereich in der Erzdiözese Freiburg gilt:

1. Wichtigste Aussage : Für uns gibt es keine Änderung

2. Unsere KODA beschließt jeweils die Übernahme der Tarifverträge, und diese gelten so lange, bis ein neuer TV beschlossen bzw. ein TV außer Kraft gesetzt wird

3. So weit bekannt, hat noch der Diözesanadministrator die TV, die ab 1.1.2003 neu geregelt wurden unterzeichnet, und es kann in Kürze mit deren Veröffentlichung gerechnet werden. Dort ist keinerlei Einschränkung der TV Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld vorgesehen

4. Das bedeutet, dass auch bei jetzt erfolgenden Neueinstellungen -im Gegensatz zu Fallkonstellationen im öffentlichen Dienst- das Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt wird.

5. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Arbeitsvertrag haben, der auf den BAT in der jeweils geltenden Fassung verweist, gehen wir von der Nachwirkung der bisherigen Regelung aus, d.h. sie gilt so lange weiter, bis im ÖD etwas Neues geregelt wird.

Im übrigen zeigt sich an dieser Stelle ein klarer Vorteil unseres Systems für die Mitarbeiterseite. Während Verbesserungen (z.B. Tariferhöhungen) mangels Tarifautomatik nur mit den Stimmen der Dienstgeber erreicht werden können, benötigt andererseits für Verschlechterungen die Dienstgeberseite unsere Stimmen.

Und mit diesem Geben und Nehmen haben wir in den vergangenen Jahren in unserer Erzdiözese beiderseits positive Erfahrungen gemacht.

 

Georg Grädler