INFO 2/02 entgelt Juli
2002 KODAINFO Entgeltumwandlung Anspruch auf Entgeltumwandlung zur
betrieblichen Altersvorsorge geregelt Am 4. Juli hat die Bistums-KODA einen
ergänzenden Beschluss zur Zentral-KODA bezgl. der
Entgeltumwandlung gefasst, der nach Inkraftsetzung durch den Bischof
bzw. Diözesanadministrator ab 1. Juni dieses Jahres
gilt. Wie bereits mehrmals berichtet, befindet sich
die Altersvorsorge allgemein in einem grundsätzlichen Umbruch.
Die bisherige Zusatzversorgung (Gesamtversorgung) wird abgelöst
durch eine kapitalgestützte betriebliche Altersvorsorge. Auch
hier wird der Arbeitgeber weiterhin durch Zahlung eines Beitrags
für eine zusätzliche Rente sorgen. Die gesetzliche Rente wird in der Zukunft
nicht auf dem gleichen Niveau wie bisher verbleiben. Um trotz
Zusatzrente eine vergleichbare Altersversorgung zu erreichen, ist
EIGENVORSORGE angesagt. Dazu gibt es eine Reihe von staatlichen
Förderungen. Hier sei nur das Stichwort "Riester-Rente"
genannt. Die ENTGELTUMWANDLUNG
ist eine weitere attraktive Möglichkeit, hier etwas zu
tun. Dabei wird durch Vereinbarung mit dem
Dienstgeber ein Teil des Entgelts (monatlicher Lohn, Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld) direkt in eine betriebliche Altersvorsorge
umgeleitet. Der Dienstgeber kann bestimmen, dass dies in
die gleiche Kasse fließt, in der er auch seinen Beitrag
abführt (z.B. die Kirchliche Zusatzversorgungskasse
Köln-KZVK). Diese Eigenbeträge sind unverfallbar und werden
im Rentenfall sozusagen als weitere Rente ausgezahlt. Der Vorteil der Entgeltumwandlung im Vergleich
zur Riester Rente ist, dass der volle Beitrag, ohne Abzüge
für Sozialversicherung, in die Altersvorsorge fließt. So
weit der Dienstgeber noch nicht die Höhe von 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze (€ 2160,- im Jahr 2002) ausgenützt hat,
ist dieser Ei-genbeitrag auch steuerfrei. Zukünftige betriebliche Altersvorsorge
funktioniert also so: Liebe Kolleginnen und Kollegen
Wie sie bemerken, ist dies alles nicht ganz
einfach. Daher sind wir derzeit bemüht, das Erzb. Ordinariat zu
überzeugen, Informationsveranstaltungen für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den großen Ferien
durchzuführen. Wir selbst, die Mitarbeiterseite der
Bistums-KODA, haben die MAVen informiert und werden, so weit
möglich, auch in Mitarbeiterversammlungen Rede und Antwort
stehen. In jedem Falle ist für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier Beratung nötig, die sie
auch von seriösen Versicherungsfachleuten erhalten werden. Die
KZVK Köln hat auch Informationsbroschüren erstellt. Dort
(INFO Hotline: 0800 / 598573683) bzw. möglicherweise über
ihre Verrechnungsstelle können sie diese erhalten.
Die MAV kann zwar allgemein informieren,
sollte sich jedoch davor hüten, individuell zu beraten. Sollten
sich nämlich solche Ratschläge schädigend für den
Mitarbeiter auswirken, könnte dieser Schadensersatzforderungen
stellen. Georg Grädler