INFO  2/02

entgelt

Juli 2002

KODAINFO

Entgeltumwandlung

Hier geht es um IHRE RENTE!!

Anspruch auf Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge geregelt

 

Am 4. Juli hat die Bistums-KODA einen ergänzenden Beschluss zur Zentral-KODA bezgl. der Entgeltumwandlung gefasst, der nach Inkraftsetzung durch den Bischof bzw. Diözesanadministrator ab 1. Juni dieses Jahres gilt.

Wie bereits mehrmals berichtet, befindet sich die Altersvorsorge allgemein in einem grundsätzlichen Umbruch. Die bisherige Zusatzversorgung (Gesamtversorgung) wird abgelöst durch eine kapitalgestützte betriebliche Altersvorsorge. Auch hier wird der Arbeitgeber weiterhin durch Zahlung eines Beitrags für eine zusätzliche Rente sorgen.

Die gesetzliche Rente wird in der Zukunft nicht auf dem gleichen Niveau wie bisher verbleiben. Um trotz Zusatzrente eine vergleichbare Altersversorgung zu erreichen, ist EIGENVORSORGE angesagt.

Dazu gibt es eine Reihe von staatlichen Förderungen. Hier sei nur das Stichwort "Riester-Rente" genannt.

Die ENTGELTUMWANDLUNG ist eine weitere attraktive Möglichkeit, hier etwas zu tun.

Dabei wird durch Vereinbarung mit dem Dienstgeber ein Teil des Entgelts (monatlicher Lohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) direkt in eine betriebliche Altersvorsorge umgeleitet.

Der Dienstgeber kann bestimmen, dass dies in die gleiche Kasse fließt, in der er auch seinen Beitrag abführt (z.B. die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln-KZVK). Diese Eigenbeträge sind unverfallbar und werden im Rentenfall sozusagen als weitere Rente ausgezahlt.

Der Vorteil der Entgeltumwandlung im Vergleich zur Riester Rente ist, dass der volle Beitrag, ohne Abzüge für Sozialversicherung, in die Altersvorsorge fließt. So weit der Dienstgeber noch nicht die Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (€ 2160,- im Jahr 2002) ausgenützt hat, ist dieser Ei-genbeitrag auch steuerfrei.

 

Zukünftige betriebliche Altersvorsorge funktioniert also so:

  • der Arbeitgeber bezahlt wie bisher einen Beitrag zur betrieblichen Vorsorge
  • der Mitarbeiter kann z.B. Entgelt umwandeln, steuer- und sozialversicherungsbegünstigt, maximal € 2160,-- Arbeitgeberbeitrag.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wie sie bemerken, ist dies alles nicht ganz einfach. Daher sind wir derzeit bemüht, das Erzb. Ordinariat zu überzeugen, Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den großen Ferien durchzuführen.

Wir selbst, die Mitarbeiterseite der Bistums-KODA, haben die MAVen informiert und werden, so weit möglich, auch in Mitarbeiterversammlungen Rede und Antwort stehen.

In jedem Falle ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier Beratung nötig, die sie auch von seriösen Versicherungsfachleuten erhalten werden. Die KZVK Köln hat auch Informationsbroschüren erstellt. Dort (INFO Hotline: 0800 / 598573683) bzw. möglicherweise über ihre Verrechnungsstelle können sie diese erhalten.

Die MAV kann zwar allgemein informieren, sollte sich jedoch davor hüten, individuell zu beraten. Sollten sich nämlich solche Ratschläge schädigend für den Mitarbeiter auswirken, könnte dieser Schadensersatzforderungen stellen.

 

Georg Grädler