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Information der
Mitarbeiterseite der Zentral-KODA
Ausgabe 5 /
September 2000
Auf der Vorbereitungssitzung der
Mitarbeiterseite der Zentral-KODA am 26./27.9.2000 in Bonn wurde
erneut die Frage nach der Beteiligung der Mitar-beiter im
Verwaltungsrat der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK)
behandelt. Berichtet wurde über die formelle Anhörung von
Vertretern der Mitarbeiterseite Zentral-KODA (MAS) mit Vertretern des
Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) und der KZVK über
eine Beteiligung von Vertretern der Mitarbeiter in den Gremien der
KZVK. Anschließend wurde eine Stellungnahme an den VDD
erarbeitet, in der das Ziel der völligen Parität in den
Aufsichtsgremien der KZVK festgelegt wurde. Unabdingbare
Voraussetzung ist, dass ab 1.1.2001 sechs von der MAS vorgeschlagene
Personen als Mitglieder in den 14-köpfigen Verwaltungsrat
berufen werden.
Am 27./28.9. schloss sich die 3.
Sitzung der ZK an. Neu begrüßt wurden als Vertreter der
Mitarbeiter
Martin Binsack aus der Region Bayern,
für die Dienstgeber Horst Adam aus der Region NW.
1. Besetzung des Vermittlungsausschusses
Als Vorsitzender des
Vermittlungsausschusses wurde auf Vorschlag der MAS Dr. Norbert
Blüm, Minister a. D., als stellvertretender Vorsitzender auf
Vorschlag der Dienstgeber Prof. Dr. Paul Kirchhoff, Richter am
Bundesverfassungsgericht, gewählt. Als Beisitzer im erweiterten
Vermittlungsausschuss wurden für die Mitarbeiterseite Hans Reich
aus Augsburg, als Stellvertreter Wolfgang Becker-Freyseng aus
München, für die Dienstgeberseite Reinhold Coutelle aus
Essen, als seine Stellvertreterin Frau Dr. Gisela Lauer aus Trier
gewählt. Damit ist die Besetzung des Vermittlungsausschusses
abgeschlossen, da die ordentlichen Beisitzer bereits auf der 2.
Sitzung benannt worden sind.
2. Bericht aus dem Ausschuss "Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel"
Der auf der 2. Sitzung eingerichtete
Ausschuss berichtete über seine bisherige Arbeit. Bis 14.11.2000
wird von den Ordinariaten eine Stellungnahme zum derzeitigen
Ist-Stand abgefragt; anschließend soll anhand der gesichteten
Stoffsammlung eine Analyse vorgenommen werden. Auf eine der
nächsten Sitzungen soll dann ggf. über notwendige
Beschlussvorlagen entschieden werden.
3. Geschäftsordnung
Einige inhaltliche
Präzisierungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung
wurden einstimmig beschlossen.
4. Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel mit verschiedenen Versorgungssystemen
Der Bereich der betrieblichen Altersversorgung gerät wegen der derzeit geführten Diskussion um die Zukunft des Rentensystems immer mehr in den Blickpunkt. Die Mitarbeiterseite wies in diesem Zusammenhang auf Nachteile hin, die Mitarbeitern bei einem Arbeitgeberwechsel entstehen können, wenn unterschiedliche betriebliche Altersversorgungssysteme angewendet werden. Da die Regelung dieses Bereiches in die Beschlusskompetenz der ZK fällt, wurde von Mitarbeiterseite ein Antrag eingebracht, der diese Nachteile generell verhindern soll. Wegen der Komplexität und Vielschichtigkeit der Thematik wurde die Behandlung des Antrags einer Arbeitsgruppe (AG) zugewiesen, wobei die Arbeitsgruppe auch die mit weiteren Zusatzversorgungsthemen zusammenhängenden Fragen behandeln soll.
Als Mitglieder der Arbeitsgruppe
wurden für die Mitarbeiterseite
Dr. Joachim Eder,
Bernward Ester,
Georg Grädler und Hans Josef Haberstroh benannt,
für die Dienstgeber
Dr. Rainer Brockhoff,
Werner Heer,
Thomas Lorey und Bernhard Simon.
5. Kündigungsschutz bei betriebsbedingten Kündigungen
Die MAS brachte den Antrag ein, den für die Beschlussfassung in dieser Materie zuständigen arbeitsrechtlichen Kommissionen durch die ZK die Empfehlung zu geben, den Kündigungsschutz bei betriebsbedingten Kündigungen zu ver- bessern. Die Vorschriften des ersten Abschnitts des staatlichen Kündigungsschutzgesetzes sollten deshalb in ihrer jeweiligen Fassung unabhängig von der Zahl der in der Einrichtung beschäftigten Mitarbeitern angewendet werden, wenn einem Mitarbeiter aus dringenden betrieblichen Erfordernissen gekündigt wird.
Dieser Antrag erhielt keine Mehrheit.
Die Mitarbeiterseite erreichte jedoch, dass ein Vermittlungsverfahren
eingeleitet wurde. Nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens
entscheidet die ZK über den unterbreiteten
Vermittlungsvorschlag.
7. Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages
Mit Hinweis auf die Beschlusskompetenz der ZK in dieser Materie wurde von Mitarbeiterseite der Antrag eingebracht, einen die Mitarbeiter schützenden Personalüberleitungsvertrag abzuschließen, wenn kirchliche Einrichtungen von einem kirchlichen Träger zu einem anderen kirchlichen Träger übergeleitet werden. In der Diskussion konnte Einigkeit darüber erzielt werden, den Antrag in modifizierter allgemeiner Form der Arbeitsgruppe "Rechtsfolgen bei Arbeitgeberwechsel" zu übertragen.
v.i.S.d.P.: Dr.
Joachim Eder, Von-Thun-Str. 12, 94127 Neuburg; E-mail:
achimeder@t-online.de
Redaktion: Dr. Günter R. Clausen, Dr. Joachim Eder, Bernhard
Ester, Georg Grädler, Josef Taudte