|
|
|
|
|
1. Selbstverständnis der Mitarbeiterseite
Einen eigenen Tag hat die MAS der Frage dieses jetzt von allen Mitarbeitervertretern der ZK anerkannten eigenen Selbstverständnisses gewidmet, um sich zielorientiert mit allen Gremien und Kommissionen im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes auseinander setzen und die Interessen der Mitarbeiter sachgerecht vertreten zu können.
2. Beteiligung der MitarbeiterInnen im Verwaltungsrat der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK)
Trotz vieler Bedenken hat sich die MAS entschieden, das Angebot des VDD anzunehmen, in den Verwaltungsrat der KZVK drei von der MAS der ZK bestimmte Mitarbeiter als Versichertenvertreter dem VDD vorzuschlagen. Die MAS geht davon aus, dass ihr damit ein Präsentationsrecht zusteht, an das die Vollversammlung des VDD gebunden ist.
Unabhängig von dieser Entscheidung bleibt als Standpunkt der MAS bestehen:
Als Vertreter wurden von der MAS bestimmt:
Bernward Ester, AK des DCV,
als Vertreterin Rita Hölker, AK des DCV
Hubert Schulte, Fulda, als Vertreterin Andrea Hoffmann-Göritz,
Trier
Herbert Böhmer, Aachen, als Vertreter Burkhard Speicher,
Paderborn
3. Antrag der MAS auf verbesserten Kündigungsschutz
Der auf der letzten Vollversammlung dem Vermittlungsverfahren zugeleitete Antrag wurde dort nach Beratung vom Vorsitzenden Dr. Norbert Blüm an die Kommission zur Behandlung zurückverwiesen. Die MAS hält ihren ursprünglichen Antrag weiterhin aufrecht. Sie wartet die Reaktion der Dienstgeberseite ab und geht von einer konstruktiven Behandlung des Themas aus.
4. Reflexion der bisherigen ZK Tätigkeit
Die MAS hat dem VDD offiziell ihren Eindruck von der bisherigen Arbeit der ZK mitgeteilt und dabei ihre Enttäuschung über die Arbeitsweise der Dienstgeberseite zum Ausdruck gebracht.
5. Informationspolitik
Die Zusammenarbeit der MAS ZK mit der MAS der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) und der BAG MAV soll im Bereich der Informationspolitik weitergeführt werden, wobei eine pointiertere Darstellung der eigenen Sichtweise für notwendig erachtet wurde.
6. Freistellung und Geschäftsstelle
Die bisherigen Angebote des VDD sind unzureichend.
Erforderlich sind zumindest:
7. Arbeitszeitordnung für den liturgischen Bereich
Die auf MAS erarbeitete Vorlage einer Arbeitszeitordnung für den liturgischen Dienst wurde vorgestellt und wird in Rückkoppellung mit den betroffenen Bereichen konkretisiert.
8. Teilzeitbefristungsgesetz
Die durch das TzBfG geltende Rechtslage hat wegen der vorgeschriebenen anteiligen Vergütung erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst, vorwiegend im Bereich der geringfügig Beschäftigten. Ein auf der nächsten Vollversammlung der ZK vorliegender Antrag zielt auf die Anpassung aller kirchlichen Ordnungen an die neu geschaffene Rechtslage.
v.i.S.d.P.: Dr. Joachim
Eder, Von-Thun-Str. 12, 94127 Neuburg; E-mail:
achimeder@t-online.de
Redaktion: Dr. Günter R. Clausen, Dr. Joachim Eder, Bernhard
Ester, Georg Grädler, Josef Taudte