Ordnungen

 
Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln, innerhalb der für alle geltenden staatlichen Gesetze (Selbstbestimmungsrecht der Kirchen).
 

AVO

Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg
 

GrO

Grundordnung des kirchlichen Dienstes
 

MAVO

Mitarbeitervertretungordnung der Erzdiözese Freiburg
 

DiAG-VO

Verordnung über die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen
 

KAGO

Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung
 

KDG

Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz
 

KDG-DVO

Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz