Rechtswege

 

In einer Dienstgemeinschaft, in der Menschen zusammenarbeiten, kann es auch zu Konflikten kommen. In den meisten Fällen findet sich eine einvernehmliche Lösung. Aber was, wenn nicht? Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben die Mitarbeiter und Mitarbeitervertretungen bei Streitigkeiten mit dem Dienstgeber?

Geht es um individuelle Ansprüche des einzelnen Mitarbeiters, also um Rechtsstreitigkeiten aus dem Dienstverhältnis, kann sich der Betroffene an die Schlichtungsstelle und/oder das staatliche Arbeitsgericht wenden. Bei Auseinandersetzungen zwischen einer Mitarbeitervertretung und ihrem Dienstgeber ist hingegen das Kirchliche Arbeitsgericht bzw. die Einigungsstelle zuständig.

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Kollektiv: