Das Zustimmungsrecht ist das stärkste Beteiligungsrecht der Mitarbeitervertretung (MAV). Denn ohne Zustimmung der MAV darf der Dienstgeber die geplante Maßnahme nicht durchführen. Deshalb ist es für Dienstgeber und MAV wichtig zu wissen, welche Angelegenheiten zustimmungspflichtig sind und wie das Verfahren nach MAVO abzulaufen hat.
Anhand von Praxisfällen erläutern wir Ihnen die einzelnen Verfahrensschritte und die Handlungsmöglichkeiten von Dienstgeber und MAV. Wer hat was bis wann zu tun? Was ist Aufgabe des Dienstgebers und was ist Aufgabe der MAV?
Seminarinhalt:
Notwendige Unterlagen: MAVO der Erzdiözese Freiburg