Dienstpläne rechts- und AVR-konform zu gestalten stellt für die dienstplanverantwortlichen Mitarbeiter regelmäßig eine große Herausforderung dar. Es gilt, die rechtlichen Grundlagen, die in den Einrichtungen üblichen Dienstzeiten und Wünsche der Mitarbeiter in Einklang zu bringen.
Welche Rechte haben Mitarbeiter bei der Aufstellung von Dienstplänen?
Wie verhält es sich mit der täglichen, aber auch wöchentlichen Höchstarbeitszeit, den Bereitschaftsdiensten, der Rufbereitschaft, Pausen und Ruhezeiten?
Wie werden Urlaubs- und Krankheitstage berücksichtigt?
Wer hat wann Anspruch auf Zusatzurlaub z. B. für Schichtarbeit?
Wie ist die MAV bei der Aufstellung von Dienstplänen zu beteiligen?
Mit all diesen und weiteren Fragen werden wir uns in diesem eintägigen Seminar ausführlich beschäftigten.
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Direktionsrecht des Dienstgebers
- Tägliche bzw. wöchentliche Höchstarbeitszeit
- Ausgleichszeiträume Anlage 5/Anlagen 31-33
- Pausen- und Ruhezeiten
- Mehrarbeit, Überstunden
- Minusstunden, Annahmeverzug
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
- Schicht- oder Wechselschichtarbeit
- Zeitzuschläge
- Urlaub
- Arbeitsunfähigkeit
- Beteiligungsrecht der MAV