MAV-Sitzungen können in Ausnahmefällen weiterhin digital durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber, ob ein Ausnahmefall vorliegt, trifft die bzw. der MAV-Vorsitzende. Die bisher befristete Regelung wurde entsprechend angepasst. Darüber hinaus wurden Änderungen der DiAG-VO beschlossen.
In Kürze erhalten alle MAVen ein Begrüßungsschreiben von ihrem regional zuständigen Sprechergruppenmitglied. Darin finden Sie erste wichtige Informationen, unter anderem auch zu demnächst anstehenden Terminen.
Die ersten regionalen Info-Tage starten bereits im Juli – tragen Sie die Termine am besten gleich in Ihren Kalender ein!
In Zusammenhang mit MAV-Tätigkeiten oder der Teilnahme an MAV-Schulungen können für die Mitglieder der MAV Reisen erforderlich sein und Kosten entstehen. Unsere neue Arbeitshilfe erläutert Ihnen inwiefern die Reisezeit vergütungspflichtige Arbeitszeit ist und wer in welchem Umfang die Reisekosten zu tragen hat. Bitte beachten: Die MAVO der Erzdiözese Freiburg weicht von der Rahmen-MAVO dahingehend ab, dass für MAV-Schulungen bei Reisen die gleichen Regelungen gelten wie für MAV-Tätigkeit. In anderen Diözesen werden die Reisezeiten bei Schulungen in der Regel nur vergütet, wenn sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen.
Die Dienstgeberseite der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat am Freitag Nachmittag als Entgegnung auf unsere Forderung zur Übernahme des Teil III des öffentlichen Dienstes ein „Angebot“ vorgelegt.
Ohne Worte!!!
Save the date!
13.03.2026
Wir bieten Ihnen zwei Termine als Informationsveranstaltung zu den neuen AVR 2027 an:
23. Juli in der Musikakademie in Staufen/ bei Freiburg
10. September im Seepark in Freiburg
Jeweils den ganzen Tag. Sie können sich jetzt schon über unsere Homepage zu einem der Termine anmelden.
Am 26. März finden in den Einrichtungen der Caritas die regulären MAV-Wahlen statt. Spätestens vier Wochen vor dem Wahltag wird das Wählerverzeichnis in den Einrichtungen ausgehängt und Mitarbeitende haben die Möglichkeit, Wahlvorschläge einzureichen.
Nutzen Sie die Chance, sich aktiv zu beteiligen und gehen Sie wählen!
Ab 2027 gilt ein reformiertes Tarifwerk im Caritasverband: die AVR 2027. Für viele Mitarbeitende stellt sich die Frage: Soll ich im alten Tarif bleiben oder lohnt sich ein Wechsel in das neue System? Wie Sie sich auf den Wechsel vorbereiten können, wird in der aktuellen Ausgabe der neuen caritas erklärt.
Soziale Berufe bewältigen nicht nur Krisen, sie gestalten die Zukunft der Gesellschaft. Pflege, Bildung, Teilhabe, Integration und soziale Gerechtigkeit sind keine Randthemen, sondern das Fundament unserer Demokratie und entscheidend für die positive Entwicklung unseres Landes.
Am 08. März 2026 findet in Baden-Württemberg die nächste Landtagswahl statt. Aus diesem Anlass hat die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg unter dem Motto „Soziales ist Zukunft!“ eine Kampagne gestartet und ruft die wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg dazu auf zur Wahl zu gehen. Denn: „Wenn du nicht wählst, tun’s andere!“
Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 MAVO beruft die oder der Vorsitzende oder bei Verhinderung deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter die Mitarbeitervertretung unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein und leitet sie. Die Ladung der Mitglieder unter Beifügung der Tagesordnung ist grundsätzlich Wirksamkeitserfordernis für Beschlüsse der Mitarbeitervertretung. Eine mangels Mitteilung der Tagesordnung fehlerhafte Ladung kann ausnahmsweise geheilt werden, wenn die Mitarbeitervertretung beschlussfähig ist und die (auch virtuell) Anwesenden einstimmig beschließen, über einen Regelungsgegenstand zu beraten und abzustimmen.
Die AVR der Caritas erhalten zum 01. Januar 2027 eine neue Struktur. Mitarbeitende, deren Dienstverhältnis vor diesem Stichtag bestanden hat und die den Anlagen 2, 2d und 2e AVR Caritas zugeordnet sind, haben ein Wahlrecht ob sie einen Antrag auf Überleitung ins die neue Entgeltordnung stellen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern und um die Entgeltentwicklung zu vergleichen, gibt es über die Plattform des Lambertus Verlag einen Überleitungsrechner.
Um zum Überleitungsrechner zu gelangen, klicken Sie auf das Bild. Daneben finden Sie eine ausführliche Anleitung.
Nicht jeder, der für die Kirche arbeitet, muss auch Mitglied sein. Für bestimmte Stellen kann es dennoch Voraussetzung sein. Den Rahmen, welche dazu zählen, hat das Bundesverfassungsgericht nun weit gesteckt.
Die Mitarbeitervertretungen der Erzdiözese Freiburg haben ihre Vertreter/innen in der Arbeitsrechtlichen Kommission neu gewählt.
Hierbei wurde Andrea Grass in die Bundeskommission (zeitgleich auch als Mitglied in die Regionalkommission Baden-Württemberg) wiedergewählt. In die Regionalkommission Baden-Württemberg wurden Dorothea Brust-Etzel und Michael Sack gewählt.
Wir gratulieren zur Wahl und wünschen den drei Vertreter/innen viel Erfolg für Ihre Arbeit. Ein herzliches Dankeschön gilt auch dem Wahlvorstand und allen Kandidierenden.
Vollversammlung 2025
24.10.2025
Die diesjährige Vollversammlung der DiAG MAV B fand am 23.10.2025 in Freiburg statt. Dabei konnten sich die teilnehmenden Mitarbeitervertretungen über aktuelle Themen informieren und sich austauschen. Neben den AK-Wahlen standen auch die aktuellen AK-Beschlüsse, die Änderungen in der Freiburger MAVO und ein Vortrag zum Thema Age Management von Thordis Bethlehem auf der Tagesordnung.
Die Neufassung der AVR Caritas treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Regionalkommission Baden-Württemberg übernimmt Bundesbeschluss zur Neustrukturierung der AVR ab 2027 RK Info BaWü Oktober 2025
Die Beschlusstexte der Bundeskommission und weitere wichtigen Informationen der ak.mas finden Sie hier.
ak.mas Info Oktober 2025
10.10.2025
Neue AVR Caritas kommen 2027: Die AVR der Caritas erhalten eine neue, an dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) angelehnte Struktur. Das hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas am 9. Oktober 2025 in Fulda beschlossen.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
19.09.2025
Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz erstreckt sich auf Eltern behinderter Kinder. Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind so anzupassen, dass diese Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können.
Nach § 17 MAVO hat der Dienstgeber die Kosten zu tragen, die für die Wahrnehmung der MAV-Aufgaben erforderlich sind, einschließlich der Reisekosten. Unsere Arbeitshilfe erläutert Ihnen in kompakter Form Sinn und Zweck der Regelung.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
25.07.2025
Ausschluss eines Betriebsrats wegen Datenschutzverstoß
Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen zum 1. Juli 2025. Eine Pflegefachkraft erhält dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde brutto, eine Pflegehilfskraft 16,10 Euro. Im Bereich der Caritas wird nach den AVR vergütet. Die Entgelte für Caritas-Beschäftigte liegen daher in der Regel über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Tarifergebnis im öffentlichen Dienst mehrheitlich angenommen
16.05.2025
Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) hat dem erzielten Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mehrheitlich zugestimmt; damit tritt der Tarifvertrag in Kraft.
Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG nachträglich zuzulassen.
Nach vier Verhandlungsrunden und einer Schlichtung steht das Verhandlungsergebnis in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes. Bis zum 09. Mai läuft nun die ver.di-Mitgliederbefragung. Mitte Mai wird dann abschließend entschieden.
Bereits im Dezember letzten Jahres hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass eine tarifliche Regelung, die eine einheitliche Auslösegrenze für die Zahlung Überstundenzuschlägen vorsieht und somit auch bei Teilzeitkräften das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitkräften darstellt.
Die ausführliche Urteilsbegründung liegt nunmehr vor.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer von der Arbeit frei, ist der Arbeitnehmer in der Regel nicht verpflichtet, schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen.
Erweiterte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt
14.02.2025
Frauen erhalten künftig die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Mitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 31.01.2025
Aktuelles aus der Rechtsprechung
31.01.2025
Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ab Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Fragen und Antworten - Minijob-Zentrale
Aktuelles aus der Rechtsprechung
06.12.2024
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen:
Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte.
Am Freitag wurde Herr Bernhard Steuerer, langjähriger Vorsitzender Richter der AVR Schlichtungsstelle Freiburg, in den Ruhestand verabschiedet.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Steuerer für 28 Jahre der sehr guten Zusammenarbeit, die immer durch große Fachkenntnis geprägt und auf der Suche nach einer guten Lösung ausgelegt war.
Als Anerkennung erhielt Herr Steuerer die silberne Ehrennadel des Deutschen Caritasverbandes durch den Vorstand des DiCV Freiburg verliehen.
Neue Schlichtungsordnung in Kraft getreten
15.11.2024
Die AVR-Schlichtungsstelle kann bei Konflikten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitarbeitenden und Dienstgeber angerufen werden. Aufgrund von Änderungen in der Grundordnung mussten auch die Regelungen der Schlichtungsstellen überarbeitet werden. Die neuen Regelungen sind nun im Amtsblatt Nr. 2024/21 vom 05.11.2024 veröffentlicht und in Kraft gesetzt worden.
Die diesjährige Vollversammlung der DiAG MAV B fand am 24.10.2024 in Freiburg statt. Dabei konnten sich die teilnehmenden Mitarbeitervertretungen über aktuelle Themen informieren und sich austauschen. Neben den aktuellen AK-Beschlüssen und einem Vortag zu Soziale Gerechtigkeit und Interessenvertretung von Prof. Dr. Ueli Mäder stand auch das Thema aktuelle Rechtsprechung auf der Tagesordnung.
Einer gekündigten Arbeitnehmerin, die erst nach Ablauf der dreiwöchigen Frist für eine Kündigungsschutzklage von ihrer Schwangerschaft erfährt, verbleiben zwei Wochen, um einen Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage zu stellen. Nach Auffassung des EuGH ist diese Frist zu kurz bemessen. EuGH, Urteil vom 27.06.2024, Rechtssache C‑284/23
Erläuterungen zum Umgang mit extremistischen Positionen
23.09.2024
Die deutschen Bischöfe haben bereits Anfang des Jahres in einer Erklärung deutlich gemacht, dass die Ideologie des völkischen Nationalismus, der ein rechtsextremes Gedankengut und Konzept zugrunde liegen, mit dem Christentum unvereinbar ist. Vor dem Hintergrund der praktischen Umsetzung dieser Erklärung in den kirchlichen Einrichtungen hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz nun Erläuterungen zum Umgang mit extremistischen Positionen veröffentlicht.
Die DiAG B begrüßt die Erläuterungen und steht ein für Respekt, Toleranz und einen fairen Umgang miteinander. Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit haben in unseren Einrichtungen keinen Platz.
Nun doch kein Inflationsausgleich während der Elternzeit? Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat eine anderslautende Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen aufgehoben und die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Es bleibt daher abzuwarten, ob das Bundesarbeitsgericht eine abschließende Entscheidung in der Sache treffen wird.
Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten: Die neue Personalbemessungsverordnung tritt zum 1. Juli 2024 in Kraft. Damit sollen die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern langfristig verbessert werden. Bundesregierung, Gesetzliche Neuregelungen Juli 2024
Das Arbeitsgericht Essen hat im Anwendungsbereich des TVöD VKA entschieden, dass Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden, einen Anspruch auf die im Tarifvertrag vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die Entscheidung in den weiteren Instanzen durchsetzen wird.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV) traf sich zur außerordentlichen Versammlung in Berlin, an der wie immer die DiAG Vorsitzenden teilnahmen. Hier entstand das Bild, das für Vielfalt und Respekt wirbt.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Außerdem wird die Möglichkeit für Eltern, parallel Basiselterngeld zu beziehen, neu geregelt.
Das Kirchliche Arbeitsgericht für die Bayerischen (Erz-) Diözesen hat entschieden, dass die Information des Dienstgebers über die Unterlagen nach § 163 Abs. 1 und 2 SGB IX im Wege deren Vorlage gegenüber der MAV zu geschehen hat. Der Dienstgeber kann die gesetzlichen Informations- und Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung nicht durch den Hinweis auf mögliche Datenschutzdefizite unterlaufen, wenn diese nicht von der MAV zu verantworten sind. Die Klägerin begehrt zu Recht die Vorlage des Verzeichnisses und der Anzeige bezüglich der schwerbehinderten Mitarbeiterschaft nach § 163 Abs. 1 und 2 SGB IX für die von ihr repräsentierte Einrichtung ohne die leitenden Angestellten (§ 26 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 und § 27 Abs. 2 Spiegelstrich 6 MAVO).
Newsletter
30.09.2022
Geplante Energiesparmaßnahmen können Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung (MAV) auslösen. Unsere neue Arbeitshilfe gibt einen kurzen Überblick.
es ist wieder soweit: Weihnachten steht vor der Tür.
Ein überaus turbulentes mit vielen Einschränkungen verbundenes Jahr geht zu Ende.
Wir wünschen Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr.
Heidrun Back DiAG-MAV A Andrea Grass DiAG-MAV B Stephan Schwär KODA-MAS
Die Geschäftsstelle ist vom 22.12.2020 bis zum 08.01.2021 geschlossen. Ab Montag, den 11.01.2021 können Sie uns wieder per Telefon und Mail erreichen.
Marta Böge, Christine Burger, Julia Gräber, Urs Hagedorn, Claudia Kuhner, Waltraud Weber
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11.12.2020
Dürfen Sitzungen der Mitarbeitervertretung während der Corona-Pandemie nur in Form einer Videokonferenz stattfinden? Darf der Dienstgeber Präsenzsitzungen untersagen? Diese Fragen beantwortet unsere neue Arbeitshilfe.
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08.10.2020
Betrieblicher Arbeitsschutz Was ist eine "Gefährdungsbeurteilung" und wie funktioniert diese in der Praxis? Was haben Dienstgeber und MAV zu beachten? Diese und weitere Fragen beantwortet unsere neue Arbeitshilfe.
Die Diözesane Mitarbeitervertretung der Caritas in Freiburg steht ein für Respekt, Toleranz und einen fairen Umgang miteinander. Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit haben in unseren Einrichtungen der Caritas keinen Platz.