Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. In diesem Jahr finden die regulären Wahlen zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November statt. Die Integrationsämter stellen dafür alle wichtigen Informationen und Wahlunterlagen bereit: Wahlwegweiser zur SBV-Wahl
Die diesjährigen SBV-Wahlen nehmen wir zum Anlass, im nächsten Online-Seminar „Update Arbeitsrecht“ am 17. Juli einen kurzen Überblick über die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und die Wahlen zu geben. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch auf der Rolle der MAV und die Zusammenarbeit mit der SBV:











